Ihr Kinderarzt in Graz – drei erfahrene Kinderärztinnen für Ihr Schulkind

Flexible Termine & lange Öffnungszeiten mit ÖGK-Kassen-Leistungen

Alles für die Gesundheit und Entwicklung Ihres Schulkindes – in der PVE Mini Maxi Med in Graz: wir betreuen Versicherte aller Kassen (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA, …) von jährlichen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen bis zur schnellen Abklärung und Behandlung akuter oder chronischer Beschwerden.

Vogel Zeichnung
Schulkind Untersuchung Kinderärztin

Leistungen für Schulkinder

6-12 Jahre

  • Jährliche Gesundheitschecks (Vorsorgeuntersuchungen, SVS Gesundheits-Check Junior)
  • Abklärung und Therapie von akuten Infekten sowie chronischer Beschwerden
  • Impfungen (alle laut österreichischem Impfplan vorrätig) – auf Wunsch mit homöopathischer Begleitung
  • Empfohlene, nicht im österreichischen Impfprogramm enthaltene Impfungen (kostenpflichtig) – Details auf der Seite Private Zusatzleistungen
  • Rasche Entzündungswertbestimmung vor Ort mittels Fingerstich und Bestimmung des Flüssigkeitshaushaltes
  • Herzdiagnostik mittels EKG
  • Lungenfunktionstest
  • Untersuchung zur Sporttauglichkeit (Blutabnahme, EKG, Lungenfunktionstest)
  • Feststellung und Behandlung von Allergien und Intoleranzen (H2-Atemtest, Hautallergietest, Blutabnahme)
  • Ultraschalluntersuchungen
  • Venöse Blutabnahmen für erweiterte Labordiagnostik (Auswertung nimmt einige Zeit in Anspruch)
Schulkind Untersuchung Kinderärztin
Physiotherapieraum Kinder

Interdisziplinäre Therapie – gezielte Unter­stützung für Ihr Schulkind

Unsere Kinderärztinnen schaffen einen einfühlsamen Rahmen, in dem Sie und Ihr Kind Themen wie Konzentrations­schwächen, Ernährung oder psycho­soziale Heraus­forderungen ansprechen können. Bei Bedarf über­weisen wir Sie direkt an unsere erfahrenen Therapeut­innen im Haus, sodass Ihr Kind schnelle und passende Unter­stützung erhält.

Physiotherapieraum Kinder

Begleitpersonen: Eltern und Erziehungsberechtigte

Bitte beachten Sie: Kinder müssen bis zum 14. Geburtstag bei Arzt- und Therapieterminen von einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten begleitet werden.

Begleitpersonen:
Eltern und Erzieh­ungs­berechtigte

Bitte beachten Sie: Kinder müssen bis zum 14. Geburtstag bei Arzt- und Therapieterminen von einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten begleitet werden.